Das verdient Ihre freiberufliche Hebamme:

bei einer Hausgeburt bis zu 10 Std. pauschal 548,80
bei einer Beleggeburt im Krankenhaus bis zu 10 Std. pauschal 237,85
pro Schwangerschaftsvorsorge pauschal 22,44
pro Herzton-Wehen-Schreibung CTG pauschal 6,43
pro Wochenbett- Hausbesuch pauschal 27,-
Geburtsvorbereitung/ Rückbildungsgymnastik pro Frau und Std. 5,71

Das muss Ihre freiberufliche Hebamme dafür zahlen:

Berufsgenossenschaft
Krankenversicherung 100%
Rentenversicherung 100%
Berufs- Haftpflichtversicherung
Büromiete und Material
PKW
Kinderbetreuungskosten
20 Std Fortbildung/ Jahr

Das kann Ihre freiberufliche Hebamme absichern:

Berufsverband
Berufs-Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

Das hat Ihre freiberufliche Hebamme davon:

keine Absicherung bei Krankheiten bis 6 Wochen
24- Stunden Rufbereitschaft
Rentenhöhe unter Grundsicherungssatz
hohe Wochenarbeitszeit zur Deckung der Bedürfnisse der Familien

 

aber auch den schönsten Beruf den wir uns vorstellen können!

Wir sind eine kleine Berufsgruppe ohne Lobby, aber mit viel Sympathie in der Bevölkerung – lassen wir dies Verantwortliche aus Politik und Krankenkassen spüren!

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihrer Krankenkasse ein Musterschreiben senden, indem Sie dazu auffordern, die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen zu gewährleisten!

weil sich unsere Arbeitsbedingungen im letzten Jahr sprunghaft verschlechtert haben!

Muss eine Hausgeburt oder Geburtshausgeburt wegen auftretenden Komplikationen ins Krankenhaus verlegt werden, so soll die Hebamme erst einen Notarzt rufen, damit dieser einen Krankentransportschein ausfüllen kann.

Falls die Hebamme beurteilt, dass dies zu lange dauert, und kein Transportschein vorliegt, werden die Kosten für den Transport ins Krankenhaus der Hebamme in Rechnung gestellt!

Sieht so die Realität der freien Wahl des Geburtsortes aus?

Das Neugeborenen-Screening (Fersenblut-Test) 72 Stunden nach der Geburt, darf nicht mehr von der Hebamme abgenommen werden, sondern nur noch von Ärzten, weil man den Hebammen die erforderliche Aufklärung hierfür nicht zutraut.

Das heißt, dass eine Frau, die ambulant entbunden hat, oder eine Hausgeburt oder Geburtshausgeburt geleistet hat, am 3. Tag danach mit dem Neugeborenen in die Kinderarztpraxis gehen muss, um den Test machen zu lassen. Wenn dieser Tag aufs Wochenende oder Feiertage fällt verzögert sich die Abnahme entsprechend.

Sieht so die Realität des ruhigen, erholsamen Wochenbetts aus?

Während der Schwangerenvorsorge sind Blutuntersuchungen notwendig. Bisher haben Hebammen den Laborärzten einen Laborauftrag mit den Blutproben zugeschickt und konnten der Kasse dafür die Leistung „ Entnahme von Körpermaterial“ in Rechnung stellen.

Diese Praxis wird von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert und die Laborrechnungen nicht mehr erstattet!

Wie sollen die Frauen nun an die erforderlichen Blutuntersuchungen kommen, wenn sie ausschließlich von der Hebamme betreut werden wollen?

Sieht so die Realität der selbstbestimmten Schwangerschaft aus?

Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung der Hebammen in außerklinischer Geburtshilfe ist im letzten Jahr um 200% gestiegen. Deshalb musste das Geburtshaus Witten (an der Grenze zu Bochum) schließen. Eine kostendeckende Arbeit war nicht mehr möglich.

Viele Bochumer Hebammen haben die Geburtshilfe aufgegeben, da sie den Verdienst von 7 Hausgeburten oder 16 Beleggeburten investieren müssten, um allein die Versicherungsprämie von 3700,- /Jahr bezahlen zu können.

Es gibt aktuell im Bochumer Raum nur noch 4 Hebammen, die sich den Luxus Geburtshilfe noch leisten können!

Sieht so die Realität der freien Wahl des Geburtsortes aus?

Was ist hier los – soll der Hebammenstand mürbe gekocht werden?