Privat versichert

Wie Sie mit langen Bearbeitungszeiten bei der Erstattung von Behandlungsrechnungen am besten umgehen.

Der Gesetzgeber hat in §14 Abs2. VVG eine klare Frist von 4 Wochen gesetzt, nach welchem spätestens eine Abschlagszahlung der privaten Krankenversicherung in Höhe des voraussichtlichen Anspruches an den Versicherungsnehmer zu erfolgen hat.

Als Versicherungsnehmer kann man in vielen Fällen den Vorgang der Auszahlung beschleunigen, indem man direkt bei Einreichen seiner Rechnungen eine Frist von 4 Wochen setzt und auf das Recht zur Abschlagszahlung nach §14 Abs. 2 VVG hinweist. (https://www.versicherung-online.net/lange-bearbeitungszeit-krankenversicherung/)

Hat die Versicherung nach 4 Wochen nicht gezahlt, mahnen Sie umgehend! Sie können dabei übrigens gegenüber Ihrer Versicherung eine Verzugspauschale gemäß BGB § 288 (5) in Höhe von 40 Euro geltend machen.

Bei höheren Rechnungen lohnt es sich, auch Zinsen geltend zu machen. Die Forderung gegenüber Ihrer Krankenkasse können Sie hier berechnen lassen: https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

Vergessen Sie nicht, das Kreuzchen bei Verzugspauschale zu setzen!

Mustertext für eine Mahnung an Ihre Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren!
o.a. Rechnung habe ich Ihnen am [DATUM] übermittelt.

Gemäß §14 Abs2. VVG müssen Sie innerhalb von 4 Wochen spätestens eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Anspruches leisten.

Ihre Zahlung war am [DATUM+4 Wochen] fällig und hätte daher am DATUM (einen Bankarbeitstag später) auf meinem Konto eingehen müssen.

Leider kann ich aber bis jetzt keinen Zahlungseingang für die o.a. Rechnung verbuchen.

Bitte zahlen Sie den offenen Betrag in Höhe von [BETRAG inkl Zinsen und Verzugspauschale] EUR gemäß untenstehender Aufstellung spätestens bis zum …: (ein bis zwei Wochen Frist geben und Zinsen bis zum Ende der Frist berechnen!).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Name